Als regionales Organ der Konsultierung und der sozialpartnerschaftlichen Konzertierung vereinigt der Wirtschafts- und Sozialrat der Wallonischen Region (CESRW), die wallonischen sozialen Ansprechpartner (Vertreter der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen).
Der Wirtschafts- und Sozialrat der Wallonischen Region wurde per Dekret vom 25. Mai 1983 geschaffen und wird oft als „soziales Parlament“ der wallonischen Region bezeichnet.
Der CESRW verrichtet laut Dekret von 1983 die folgenden, ihm anvertrauten Aufgaben:
- Die Erstellung von Untersuchungen, Gutachten und Handlungsempfehlungen in regionalen Kompetenzbereichen sowie in Bezug auf Bereiche, die Auswirkungen auf die Wirtschafts- und Sozialpolitik der wallonischen Region haben.
- Die Organisation der Konzertierung zwischen den wallonischen sozialen Ansprechpartnern und der Regierung. Seit mehreren Jahren finden regelmäßig Treffen statt zwischen dem CESRW und der wallonischen Regierung zur gemeinsamen Bearbeitung von Akten, die für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung Walloniens von Bedeutung sind.
- Das Sekretariat der beratenden Kommissionen. Diese bringen verschiedene Partner zusammen, je nach Art der zu behandelnden Thematik (die beratenden Kommissionen oder Räte können sich z.B. zusammenstellen aus Vertretern der sozialen Ansprechpartner, der Berufsverbände, der Verwaltung, der Universitäten, der Umweltschutzvereinigungen, der Verbraucherschutzvereinigungen, der Interkom-munalen, der sozialen Organisationen, von Vertretern der öffentlichen Hand, usw.).Die beratenden Kommissionen erstellen Gutachten zu einer ganzen Reihe von regionalen Befugnissen (Umwelt, Raumordnung, Denkmalschutz, usw.).
Die Vollversammlung des CESRW zählt 50 Mitglieder (40 direkt gewählte und 10 kooptierte Mitglieder), deren erneuerbares Mandat 4 Jahre läuft. Die 50 Mitglieder vertreten die Organisationen der Arbeitnehmer, der Industrie und der nicht-industriellen Großunternehmen, des Mittelstands und der Landwirtschaft. Unter diesen 50 Mitgliedern befinden sich:
- 25 Mitglieder ernannt von der Union Wallonne des Entreprises, der Entente Wallonne des Classes moyennes, der Fédération wallonne de l'Agriculture und der frankophonen Union der Unternehmen des nicht-kommerziellen Sektors;
- 25 Mitglieder ernannt von den Arbeitnehmerorganisationen CSC und FGTB.
Das Büro ist das ausführende Organ des CESRW; es setzt sich zusammen aus 14 Mitgliedern zuzüglich 2 Experten. Im Büro tagen der Vorsitzende (der für zwei Jahre gewählt wird nach dem Prinzip des zweijährigen Wechsels zwischen Vertretern der Arbeitgeber und Arbeitnehmer) und die drei Vizepräsidenten des Rates.
In den Ausschüssen tagen Vertreter und Experten der konstitutiven Organisationen des CESRW; sie bereiten die Gutachten vor und untersuchen die dem CESRW vorgelegten Akten.
Die internen Dienste des CESRW sind zuständig für die Sekretariatsarbeiten und die Organisation der Arbeit in den verschiedenen Ausschüssen. Sie ermöglichen dem Rat, seine Aufgaben optimal wahrzunehmen mittels Untersuchungen, Recherchen und einer Reihe von Publikationen.
Mehr über den CESRW erfahren Sie im Vorstellungsfolder (nur in französischer Sprache).